Rückstau und Prüfpflicht: was Eigentümer wissen sollten
Die Leitungen auf dem eigenen Grundstück gehören dem Eigentümer. Wo genau die private Anlage endet und die öffentliche beginnt, legt die Entwässerungssatzung der Stadt Bad Salzuflen fest; schon zwischen Bielefeld und Gütersloh ist das unterschiedlich geregelt. Für eine Rohrreinigung sind diese Punkte wichtig:
- Rückstausicherung: Abläufe unterhalb der Rückstauebene, etwa im Keller, müssen gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert sein. Wie hoch die Rückstauebene liegt, steht in der Satzung der Stadt.
- Schacht frei halten: Über den Revisionsschacht oder eine Reinigungsöffnung erreichen wir die Grundleitung, ohne aufzustemmen. Ist der Schacht überpflastert oder zugestellt, sagen Sie es uns am Telefon.
- Prüfpflicht: Private Abwasserleitungen fallen in NRW unter die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw). Neu gebaute oder wesentlich geänderte Leitungen werden geprüft, bei bestehenden kommt es auf Lage und Nutzung an.
- Wurzeln früh entfernen: Was in der eigenen Leitung wächst, kann bis in den öffentlichen Kanal vordringen. Je früher die Wurzeln heraus sind, desto kleiner bleibt der Schaden.
- Trennsystem oder Mischsystem: Fließen Schmutz- und Regenwasser getrennt ab, liegen auf dem Grundstück zwei Leitungen. Wir klären deshalb zuerst, welche Leitung betroffen ist.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Ortsrecht der Stadt Bad Salzuflen. Fragen zu Ihrer Leitung beantworten wir am Telefon unter 0521 92396539.
