Fettabscheider in Bielefeld: Was die Stadt von Betreibern verlangt
Die Bielefelder Entwässerungssatzung schreibt für bestimmte Betriebe den Einbau eines Fettabscheiders vor. Was das im Alltag heißt, fasst das Merkblatt „Fettabscheider – Wartung und Betrieb“ des Umweltamts zusammen (Stand 02/2026):
- Wer einen braucht: Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verarbeiten. Genannt werden Gaststätten, Hotels, Großküchen, Bäckereien, Konditoreien, Grill-, Brat- und Frittierküchen, Spülküchen, Fleischereien und Schlachthöfe.
- Entleerung: Aus hygienischen Gründen sollte ein Fachbetrieb mindestens einmal im Monat leeren, besser alle 14 Tage, auch wenn der Abscheider scheinbar noch nicht voll ist. Dabei wird die Anlage auf sichtbare Mängel und Funktion kontrolliert.
- Nach der Entleerung: Verkrustungen und Ablagerungen müssen raus, denn sie greifen Beschichtung und Beton an. Danach wird die Anlage wieder mit Frischwasser oder gereinigtem Wasser befüllt, sonst funktioniert sie nicht.
- Wartung: Mindestens einmal im Jahr nach den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen.
- Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre prüft ein unabhängiger Fachkundiger Funktion und Dichtheit nach DIN 4040-100.
- Betriebstagebuch: Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen und Reparaturen werden festgehalten.
- Reinigungsmittel: Mittel zur sogenannten Selbstreinigung, etwa enzymhaltige Mittel, sind nicht zulässig.
Der Wortlaut steht im Merkblatt Fettabscheider der Stadt Bielefeld. Bestehende Anlagen kontrolliert das Umweltamt, neue genehmigt der Umweltbetrieb. Das Merkblatt gilt für das Stadtgebiet Bielefeld, in den Nachbarstädten gilt die jeweilige Satzung.
